Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Waldenburger Versicherung AG als Websitebetreiber ist bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit, wie sie sich aus dem Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) und der entsprechenden Verordnung (BFSGV) ergeben, zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.waldenburger.com.
Allgemeine Beschreibung unserer Dienstleistung
Die Waldenburger Versicherung AG ist ein Versicherungsunternehmen. Über unsere Webseite bieten wir Verbrauchern folgende Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) an:
- Die Beantragung von Versicherungsschutz
Es gibt viele verschiedene Arten von Versicherungen. Zu all unseren online abschließbaren Versicherungen ist auf unserer Webseite (https://www.waldenburger.com) eine ausführliche Erklärung vorhanden. Auf der Website „dieversicherer.de“ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) finden Sie die wichtigsten Versicherungsarten in Leichter Sprache zum Lesen und zum Hören.
Hier finden Sie die Information:
Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
Verbraucher können sich vor dem elektronischen Antrag auf Versicherungsschutz auf unserer Webseite über die verschiedenen Versicherungsarten informieren. Über den Button „Zum Rechner“ können sie sich im Tarifrechner nach Eingabe ihrer persönlichen Daten ein individuelles Versicherungsangebot anzeigen lassen. Der Versicherungsantrag wird über den Button „Kostenpflichtig beantragen“ gestellt.
Einen sehr guten Überblick über die Durchführung des Versicherungsvertrages gibt die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht herausgegebene Broschüre „Das kleine ABC in Leichter Sprache“.
Hier können Sie die Broschüre herunterladen:
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 26.06.2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Die PDFs, die über die Webseite erstellt oder zum Herunterladen angeboten werden, sind teilweise nicht barrierefrei.
Das Kontrastverhältnis zwischen Texten und Hintergrundfarben ist teilweise nicht ausreichend, um die Lesbarkeit für sehbehinderte Benutzer zu gewährleisten. Dies gilt sowohl für Textinhalte als auch für Bedienelemente.
Bei der Bedienung des Tarifrechners ist die Tastaturnavigation/Tastatureingabe teilweise eingeschränkt nutzbar (Radio-Buttons/Checkboxen) und es kommt vereinzelt zu ausbleibenden Fehlermeldungen.
Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit
Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:
- Inhalte, die als Archive gelten
- Versicherungsbedingungen, die als PDF zur Verfügung stehen.
Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website.
Derzeit tun wir hierzu Folgendes:
Die Beseitigung der bekannten Mängel ist bis zum 31.03.2026 geplant.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt und zuletzt am 22.12.2025 überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter E-Mail: feedback@waldenburger.com.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass unsere Website nicht barrierefrei zugänglich ist, melden Sie sich gerne bei uns unter E-Mail: feedback@waldenburger.com.
Zentrale Marktüberwachungsstelle
Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle.
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Ländern schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.
Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de